Ideale und Vorbilder für Frauen im Koran, Hadith und der Sirah

 

Ausstellungen porträtieren Ideale: das beste der Arbeit einer Person, einer Gesellschaft oder einer Periode künstlerischen Schaffens usw. Ein Vortrag zu einer Ausstellung sollte genau dasselbe tun, so will ich damit beginnen, die Ideale des Islams, was die Frauen betrifft, und ihre Vorbilder aufzuzeigen. Ich werde zeigen, wie diese Ideale im Koran festgelegt sind, den die Muslime als das offenbarte Wort Gottes betrachten, das Wort Allahs (Gott in der arabischen Sprache), und auch im Hadith und der Sunna, die Berichte der Aussprüche und das gelebte Beispiel des Propheten Muhammad.* Diese beiden Quellen sind die Basis für das islamische Gesetz, shari’ah, der Gesetzeskörper und die moralische Leitung, die die muslimischen Gelehrten formulierten. Während der Koran nicht in Frage gestellt werden kann, kann die Authentizität jedes Hadith hinterfragt werden, wenn die Zweifel fundiert sind. Die Interpretationen des Korans und des Hadith, die regelmäßig in unterschiedlichen Meinungen enden, können ebenso in Frage gestellt werden. Die vielen unterschiedlichen Meinungen, die die Gelehrten äußern, geben den Muslimen einen Freiraum, unter ihnen akzeptable Richtlinien zu finden. Das islamische Recht ist nicht so monolithisch und unveränderlich, wie es erscheinen mag, obgleich es auf einem Fundament von Absolutem steht. 

Diese Einleitung ist von Bedeutung in bezug auf die Frauen im Islam, weil muslimische Gelehrte oft bemerkten, daß das islamische Familienrecht, wie es in einigen islamischen Ländern praktiziert wird, kaum eine Ähnlichkeit mit der Befreiung und der wohlwollenden Behandlung der Frauen hat, deren Wegbereiter der Prophet Muhammad (Friede sei auf ihm) selbst war. Sogar Mawdudi, der als einer der konservativsten Kommentatoren der modernen islamischen Erneuerer gilt, kritisiert, wie das indische Recht praktiziert wird. Es ist daher wichtig, heutige oder auch vergangene Praktiken vom Geist des Gesetzes zu unterscheiden – von den Idealen, wie sie von Allah im Koran festgelegt werden und im Propheten Muhammad* ein Beispiel finden. Die meisten modernen Autoren, die sich mit Frauen im Islam beschäftigen, stimmen darin überein, daß es unerläßlich ist, zu diesen ursprünglichen Quellen zurückzugehen und sie im Kontext der Gesellschaften, in denen wir nun alle leben, neu zu interpretieren, um sie von allen Verfälschungen, die in das Recht Eingang gefunden haben, zu reinigen, und zwar sowohl von landeseigenen kulturellen Einflüssen als auch von den europäisch-kolonialen Bestrebungen, die Shari’a, wie man meinte, zu reformieren. Ich beziehe mich also hauptsächlich auf diese ursprünglichen Quellen, den Koran und Hadith.

Der Koran hat viel ÜBER Frauen zu sagen und auch ZU den Frauen. Eine Sure heißt „Die Frauen“, eine andere wird nach Maryam benannt, der Mutter Jesu (Friede sei auf ihm). Frauen kommen in vielen anderen Stellen vor. In den Prophetengeschichten finden sich:

Hawwa (Eva), die Frau Adams, die hier nicht länger die Verführerin ist, die Adam zur Sünde verleitet, sondern eine Partnerin, die mit Adam gemeinsam verantwortlich ist und denen Allah bald darauf gemeinsam verzeiht.

Die Frau Nuhs (Noa) (Friede sei auf ihm), die ihren Ehemann verrät und die gemeinsam mit der Frau Lots als ein Beispiel der Ungläubigen gilt (Sure 66,10-11).

Die Frau Ibrahims (Abraham), die lacht, als der Engel ihr die Nachricht bringt, daß sie in ihrem hohen Alter noch ein Kind gebären wird;

Die Frau des Pharao, die Musa (Moses) als Baby rettet und die neben Maryam, der Mutter Jesu, als eines der beiden Beispiele für gute Gläubige hochgehalten wird (Sure 66,10-11)

Die Frau Aziz’, die versucht, Yusuf (Joseph) zu verführen, und trotz allem mit Sympathie behandelt wird, als sie ihren Freundinnen vorführt, wie gutaussehend er ist, und sie sich alle mit ihren Messern schneiden, weil sie von seiner Schönheit so abgelenkt werden;

Daneben gibt es noch andere Frauen, von denen erzählt wird.

Es ist erwähnenswert, daß die fünf Frauen, die ich als Beispiele anführte, sowohl dem muslimischen Mann als auch der muslimischen Frau vorgeführt werden, um ihnen zu zeigen, daß es möglich ist, trotz schwieriger Umstände ein wahrlich gläubiger Mensch und trotz vorteilhafter Umstände ein Ungläubiger zu sein.

Die beiden guten Beispiele gaben ihren Glauben trotz der Einstellung und Vorurteile der ihnen Nahestehenden nicht auf. Pharaos Frau rettete Moses trotz des teuflischen Befehls ihres Ehemanns, aufgrund dessen alle erstgeborenen Hebräer getötet wurden, und Maryam mußte sich Anschuldigungen wegen Unmoral gefallen lassen, als sie ihr Baby nach der jungfräulichen Geburt nach Hause brachte.

Die zwei schlechten Beispiele waren ungläubige Frauen, obgleich sie mit Propheten Allahs verheiratet waren. In keinem Fall aber repräsentiert eine der Frauen das traditionelle Bild der „unterwürfigen“ Frau.

 

Dann gibt es noch die zeitgenössischen Frauen des Haushalts des Propheten Muhammad, seine Ehefrauen und Töchter. Eine seiner Frauen, Umm Salamah, beschwerte sich bei ihm, daß der Koran nur an die Männer gerichtet sei, woraufhin dem Propheten* eine lange Passage offenbart wurde, die ausdrücklich Männer und Frauen in jeder Zeile getrennt ansprach und deutlich die gleichwertigen Verantwortungen und Belohnungen für muslimische Männer und muslimische Frauen darlegt.

Für die muslimischen Männer und Frauen, Männer und Frauen, die gläubig, ergeben, wahrhaftig, geduldig, demütig sind, die Almosen geben, fasten, ihre Scham bewahren und Gottes viel gedenken – für sie hat Gott Vergebung und einen großartigen Lohn bereitet 

(Sure 33,35).

Aisha, seine jüngste Frau, verursachte einen Skandal, als sie in die Wüste hinausging und nach einer verlorenen Halskette suchte und dabei von der Karawane zurückgelassen wurde. Sie wurde von einem jungen Mann gerettet und kam mit ihm zurück, und Gerüchte verbreiteten sich, daß sie mit ihm geflirtet hätte oder mehr. Das verursachte ihr und dem Propheten große Schmerzen, und es verging eine lange Zeit, ehe sie von einer weiteren Offenbarung erlöst wurden, in der verlangt wird, daß diejenigen, die derartige Anschuldigungen gegen keusche Frauen erheben, vier Augenzeugen des Aktes beibringen müssen oder sie selber ausgepeitscht werden und ihre Zeugenaussagen in der Zukunft für null und nichtig erklärt werden.

Es gibt Passagen, die spezifisch an die Frauen des Propheten als Gruppe gerichtet sind. Z. B:

O ihr Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie irgendeine von den Frauen. Wenn ihr gottesfürchtig seid, dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht derjenige, in dessen Herzen Krankheit ist, sich Hoffnungen macht. Und sprecht geziemende Worte.

Haltet euch in euren Häusern auf. Und stellt nicht euren Schmuck zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht Gott und seinem Gesandten. Gott will die Unreinheit von euch entfernen, ihr Leute des Hauses, und euch völlig rein machen

Und gedenkt dessen, was von den Zeichen Gottes und von der Weisheit in euren Häusern verlesen wird. Gott ist feinfühlig und hat Kenntnis von allem.

(Sure 33,32-34).

Andere Passagen richten sich mittels des Propheten an seine Frauen, Töchter und die Frauen der Gläubigen. Wieder andere wurden als Antworten auf Fragen gewöhnlicher Frauen offenbart, wie z. B. die Stelle, die sich auf die Scheidungspraxis bezieht, wo Abstinenz innerhalb der Ehe ausgeübt wird (zihar). Eine Frau beschwerte sich beim Propheten über diese Praxis, durch die die Frau ohne sexuelle Befriedigung blieb, aber nicht frei war, jemand anderen zu heiraten, woraufhin ein Vers offenbart wurde, der diese Praxis verurteilte.

Gehört hat Gott die Aussage jener, die mit dir über ihren Gatten streitet und bei Gott Klage erhebt. Gott hört euren Wortwechsel... 

(Sure 58,1).

Eine andere Passage wurde als Antwort an eine Frau offenbart, die sich über die Art des Geschlechtsverkehrs, die ihr Mann bevorzugte, beschwerte (Sure 2,223)

Der Koran ist also tatsächlich ein Buch, das sich sehr oft AN die Frauen richtet und ÜBER die Frauen spricht. Was sagt er? Wir haben bereits festgestellt, daß er nicht alle Frauen im Abbild Evas verdammt, wie das Christentum dies bekanntermaßen tut, daß er auf der Seite der Frauen ist, die sich über Ungerechtigkeiten beschweren, sei es innerhalb der Ehe oder während einer Scheidung oder wegen falscher Anschuldigungen. Wie sieht er die Schöpfung der Frau? Ist sie bloß ein Teil Adams, ein nachträglicher Einfall? In der ersten Ayah (Vers) der Sure an-Nisa, „Die Frauen“, steht:

O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, der euch aus einer einzigen Seele erschuf, aus dieser seine Gattin erschuf und aus ihnen beiden viele Männer und Frauen entstehen und sich ausbreiten ließ.

(Sure 4,1)

„Eine einzige Seele“ ist weder maskulin noch feminin. Auch wenn damit Adam gemeint sein könnte, so ist das keinesfalls gewiß. Tatsächlich ist „Seele“ im Arabischen feminin und „Gattin“ maskulin! Nicht, daß ich damit sagen will, daß Frauen zuerst erschaffen wurden, denn in anderen Teilen des Korans wird die Schöpfung Adams beschrieben. Aber die Beziehung der Geschlechter ist hier ambivalent. Und die Gattin wurde von der „Seele“, nicht der bescheidenen „Rippe“ erschaffen. Kein muslimischer Gelehrter könnte jemals argumentieren, wenn er dies liest, wie es einige Christen taten, daß Frauen keine Seele besäßen. Sie wurden von derselben Seele wie die Männer erschaffen. Ihre Potentiale in bezug auf Gut und Böse sind mit denen des Mannes identisch. In Sure 49,13 des Korans finden wir, daß die guten Taten und das Gottesbewußtsein den Gläubigen, männlich oder weiblich, in den Augen Gottes zu hohem Ansehen verhelfen.

O ihr Menschen, Wir haben euch von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Verbänden und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Der Angesehenste von euch bei Gott, das ist der Gottesfürchtigste.

In Sure 40,40 heißt es:

...Und diejenigen, die Gutes tun, ob Mann oder Frau, und dabei gläubig sind, werden ins Paradies eingehen...

Die Taten der Männer und Frauen sind gleichwertig, jeder und jedem von ihnen wird die Belohnung zuteil, die ihm zukommt.

...Ich lasse keine Tat verlorengehen, die einer von euch getan hat, ob Mann oder Frau...

(Sure 3,195).

 

Wer Gutes tut, ob Mann oder Frau, und dabei gläubig ist, den werden Wir bestimmt ein angenehmes Leben leben lassen. Und Wir werden ihnen bestimmt mit ihrem Lohn vergelten für das Beste von dem, was sie taten 

(Sure 16,97)

Dieselben Pflichten obliegen den Männern und Frauen im Glauben:

Für die muslimischen Männer und Frauen, Männer und Frauen, die gläubig, ergeben, wahrhaftig, geduldig, demütig sind, die Almosen geben, fasten, ihre Scham bewahren und Gottes viel gedenken – für sie hat Gott Vergebung und einen großartigen Lohn bereit (Sure 33,35).

Es gibt einige Ausnahmen. Frauen obliegen nicht alle Pflichten, sie müssen nicht

fasten, wenn sie schwanger sind oder stillen oder menstruieren oder bluten nach der Geburt

beten, wenn sie menstruieren oder sich im Wochenbett befinden

zum Freitagsgebet in die Moschee gehen

als Soldaten zur Verteidigung des Islam kämpfen, obgleich es ihnen nicht verboten ist, wenn sie es tun wollen.

 

Unter gewöhnlichen Umständen können sie alles tun, was die Männer tun dürfen. Selbst wenn sie menstruieren, dürfen sie an besonderen Tagen, wie z. B. an den beiden Eid-Festtagen, zu den Eidgebeten in die Moschee kommen. Menstruierende Frauen können auch an den meisten der Rituale der Hajj-Pilgerfahrt teilnehmen.

Aber sind die Pflichten der Frauen im sozialen Bereich unterschiedlich und komplementär, wie die meisten Gelehrten behaupten? Ist es ihre Rolle, den Haushalt zu führen und Kinder zu gebären, während die Männer alles andere tun? Macht die Tatsache, daß ihre Gesundheit angegriffen wird, wenn sie menstruieren, sie unfähig für jedwede Arbeit außer Haus und nur fit genug, ein glückliches und friedvolles Heim zu schaffen, wie Mawdudi uns glaubhaft machen will? Das ist ein Argument, das von vielen männlichen Gelehrten überall schrecklich übertrieben wird, um die Diskriminierung von Frauen zu rechtfertigen. Mawdudi möchte uns glauben machen, daß Frauen kaum ein paar Tage Normalität in ihrem Leben genießen, so störend seien die Auswirkungen von Menstruation und Schwangerschaft. Ohne Zweifel enthält seine Beschreibung der Auswirkungen eine gewisse Wahrheit, und Männer sowie Frauen sollten entsprechende Zugeständnisse machen, aber es disqualifiziert die Frauen genauso wenig für die Arbeiten, die ein Mann verrichten kann, wie dafür, ein glückliches und harmonisches Heim zu schaffen.

Weder der Koran noch Hadith erlauben eine derartige Denkweise. Der Koran erwähnt die Menstruation in Sure 2,222:

Und sie fragen dich nach der Menstruation. Sprich: Sie ist ein Leiden. So haltet euch von der Frauen während der Menstruation fern und nähert euch ihnen nicht, bis sie wieder rein sind. Wenn sie sich nun gereinigt haben, dann geht zu ihnen, wie Gott es euch befohlen hat.

Gemäß den Interpreten des islamischen Rechts bedeutet das einzig, daß Geschlechtsverkehr während dieser Zeit nicht erlaubt ist, aber jede andere Form der Intimität ist keineswegs verboten. Um es kurz zusammenzufassen: Die Menstruation mag zwar chaotisch sein und schmerzhaft, aber sie ist keine ernste Behinderung.

Das islamische Recht verlangt nicht, daß sich Frauen auf die Pflichten des Haushalts beschränken. Tatsache ist, daß die frühen muslimischen Frauen in allen möglichen Bereichen tätig waren. Die erste Frau des Propheten, die Mutter aller seiner überlebenden Kinder, war eine Geschäftsfrau, die ihn anstellte und ihm über eine dritte Person einen Heiratsantrag machte. Frauen trieben Handel auf dem Markt, und der Kalif Umar, der nicht gerade für seine liberale Gesinnung Frauen gegenüber bekannt war, ernannte eine Frau, Shaff’a Bint Abdullah, als Marktvorsteherin. Andere Frauen, wie Laila al-Ghifariah, nahmen an Schlachten teil, trugen Wasser und pflegten die Verwundeten. Einige, wie Suffiah Bint Abdul Muttalib, kämpften sogar und töteten die Feinde, um sich selbst und den Propheten* zu beschützen, und wurden, wie Umm Dhahhak Bint Masoud, mit Kriegsbeute belohnt gleich den Männern.

Ibn Jarir und al-Tabari sagen, daß Frauen zu Rechtspositionen ernannt werden können, um in allen Angelegenheiten zu richten, obgleich Abu Hanifah sie von gewichtigen Entscheidungen, die schwere Sanktionen zur Folge haben, ausschließt. Andere Juristen bestehen darauf, daß Frauen überhaupt keine Richter sein können. Der Koran spricht vorteilhaft über die Königin von Sheba und die Art und Weise, wie sie ihre Ratgeber befragte, die sie auf ihr eigenes gutes Urteilsvermögen zurückverwiesen, als es darum ging, der drohenden Invasion durch Salomons Armeen Herr zu werden (Sure 27,32-35).

Sie sagte, „O ihr Vornehmen, gebt mir Auskunft über meine Angelegenheit. Ich entscheide ja keine Angelegenheit, es sei denn in eurer Gegenwart.“

Sie sagen: „Wir besitzen eine Streitmacht und besitzen eine starke Schlagkraft. Aber dir gehört es, zu befehlen. So sieh zu, was du befehlen willst.“

Sie sagte: „Wenn Könige eine Stadt betreten, zerstören sie sie und machen die Mächtigen unter ihren Bewohnern zu gedemütigten (Menschen). Ja, so handeln sie. Ich werde (Leute) zu ihnen schicken mit einem Geschenk, und dann werde ich abwarten, was die Boten (als Antwort) zurückbringen.“

Manchmal waren Frauen Oberhäupter islamischer Provinzen, wie Arwa Bint Ahmad, die als Gouverneurin von Jemen während der Fatimidendynastie Ende des 5., Anfang des 6. Jahrhundert regierte.

Ein vielzitierter Hadith des Propheten, „Ein Volk, das einer Frau die Macht gibt, wird niemals erfolgreich sein“, hat sich aufgrund mehrerer Fakten als äußerst unverläßlich herausgestellt. Es ist ein isolierter und nicht bestätigter Hadith und daher nicht verbindlich im islamischen Recht. Hinzu kommt, daß es Gründe zur Annahme gibt, daß er im Zusammenhang mit der Schlacht, die Aishah, die Witwe des Propheten, gegen den vierten Kalifen Ali kämpfte, gefälscht wurde. Angesichts der Beispiele von regierenden Frauen im Lauf der Geschichte ist er auch offensichtlich unhaltbar und falsch.

Kurz und gut, die Qualifikationen der Frauen für Arbeiten aller Art werden nicht in Frage gestellt – trotz einiger falscher Ahadith, die das Gegenteil behaupten. Frauen können wie Männer arbeiten, aber MÜSSEN ES NICHT, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Sie dürfen – und werden dazu ermutigt – die Pflichten der Ehe und Mutterschaft ernst zu nehmen. Es wird ihnen die Möglichkeit gegeben, zu Hause zu bleiben und diese Pflichten auch wirklich zu erfüllen.

Die muslimische Frau hatte immer schon ein Recht auf eigenen Besitz und dessen Verwaltung, ein Recht, das die Frauen in Europa erst in den letzten 100 Jahren erwarben. Heirat im Islam bedeutet nicht, daß der Mann den Besitz der Frau übernimmt, genauso wenig wie sie automatisch seinen Besitz erbt, wenn er ohne Testament stirbt. Beide gelten weiters als Individuen, die Verantwortungen gegenüber anderen Familienmitgliedern haben – Eltern, Brüdern, Schwestern etc. – und das Erbrecht widerspiegelt dies. Der Ehemann hat die Pflicht, die Frau zu unterstützen und zu erhalten, wie es im Koran bemerkt wird, und dies gilt auch dann, wenn sie selbst reich ist. Er hat kein Recht zu erwarten, daß sie sich selbst erhält, geschweige denn seine Kinder oder ihn. Sollte sie zum Haushaltsbudget beitragen, so wird ihr das als eine gute Tat angerechnet.

Aufgrund der größeren finanziellen Verantwortung, die sie tragen, erben einige Kategorien männlicher Verwandter das doppelte von dem, was weibliche erben, aber andere, deren Verantwortung geringer ist, erben zu gleichen Teilen – Mütter und Väter haben z. B. beide Anrecht auf ein Sechstel des Vermögens ihrer Kinder nach Vermächtnissen (bis zu einem Drittel des Vermögens) und dem Bezahlen von Schulden (Sure 4,11)

...Den beiden Eltern steht jedem von ihnen ein Sechstel dessen, was er hinterläßt, zu, wenn er Kinder hat; wenn er keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, so steht seiner Mutter ein Drittel zu. Hat er Brüder, so steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Dies gilt) nach Berücksichtigung eines Testamentes, das er gemacht hat, oder einer (bestehenden) Schuld...

Frauen sind also bestens versorgt: Ihre Ehemänner zahlen ihnen Unterhalt, und sie erben von all ihren Verwandten. Sie dürfen ihren Geschäften nachgehen, außer Haus oder im Haus arbeiten, solange die Familie darunter nicht leidet, und das Geld, das sie verdienen, ist ihr Geld, ohne Pflichten anderen gegenüber bis zu ihrem Tod.

Es wird von den Frauen auch nicht erwartet, Hausarbeit zu leisten. Wenn sie nicht gewohnt sind, diese zu verrichten, muß der Ehemann Haushaltshilfen einstellen und dafür sorgen, daß das Essen seine Frau und Kinder in gekochtem Zustand erreicht. Der Prophet* selbst half bei der Hausarbeit und reparierte seine Schuhe selbst. Frauen sind nicht einmal immer dazu verpflichtet, ihre Kinder selbst zu stillen. Wenn ein in Scheidung lebendes Paar übereinkommt, können sie das Baby an eine Amme weitergeben. Der Ehemann muß die Kosten dafür tragen. Wenn die Mutter sich entscheidet, selbst zu stillen, muß er sie für die Mühen entlohnen! Dies steht im Koran selbst (Sure 2,223).

Und die Mütter sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen. Das gilt für den, der das Stillen bis zum Ende führen will. Und derjenige, dem das Kind geboren wurde, hat für ihren Lebensunterhalt und ihre Kleidung in rechtlicher Weise zu sorgen... Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist das für euch kein Vergehen, sofern ihr das, was ihr (an Lohn) ausgesetzt habt, in rechtlicher Weise übergebt...

Wo ist hier die Basis für die männliche Denkweise, daß Frauen nur für Haushalt und Mutterschaft geeignet sind?

Im Gegenteil: Im Islam wird dem Stellenwert der Frau innerhalb der Ehe sowie den Rechten der Kinder voller Respekt zuteil. Keine muslimische Frau braucht sich zu schämen, weil sie nur eine Hausfrau ist. Sie ist das Oberhaupt ihres Haushaltes, auch wenn der Ehemann das letzte Wort in wichtigen Entscheidungen hat. Gemäß eines Hadith ist der Regierende ein Hirte, der für seine Untertanen verantwortlich ist. Ein Ehemann ist ein Hirte und für seine Familie verantwortlich, eine Ehefrau ist eine Hirtin und für ihren Haushalt verantwortlich, und ein Diener ist ein Hirte, der für den Besitz seines Meisters verantwortlich ist (Hadith: al-Bukhari).

Die Frau muß sich den Wünschen des Ehemannes beugen aus Respekt, daß er sie aus eigenen Mitteln unterhält und beschützt (Sure 4,34), aber nicht, wenn er versucht, sie dazu zu bringen, die Gesetze Allahs zu brechen. In gleicher Weise müssen auch Kinder ihre Eltern respektieren und ihnen gehorchen, gemäß den von Allah gesetzten Grenzen. Wenn die Eltern von ihnen Ungehorsam gegenüber Allah verlangen, so ist es ihre Pflicht, den Eltern gegenüber ungehorsam zu sein. Wenn der Ehemann mit voller Absicht seine Unterhaltspflicht vernachlässigt, so kann sich die Frau scheiden lassen.

Frauen verdienen auch den Respekt als Mütter. Allah sagt im Koran (Sure 31,14):

Und wir haben dem Menschen aufgetragen, seine Eltern gut zu behandeln. Seine Mutter hat ihn ja unter wiederholter Schwäche getragen...

Der Prophet* sagte: „Das Paradies liegt zu Füßen der Mütter.“

In einem anderen Hadith erklärte er einem Mann, daß seine Mutter vor allen anderen Leuten, selbst vor seinem Vater, Anrecht auf seinen größten Respekt und seine Barmherzigkeit hätte.

Bei einer Scheidung hat die Mutter das erste Recht auf die Vormundschaft über die Kinder, gefolgt von anderen weiblichen Mitgliedern ihrer Familie, falls sie sich wiederverheiratet oder unfähig ist, sich um die Kinder zu kümmern. Das Recht auf die Kinder kommt dem Vater erst später zu, wenn die Kinder älter und unabhängiger sind. Das Alter ist von Rechtsschule zu Rechtsschule verschieden, aber es muß auf die Wünsche der Kinder Rücksicht genommen werden, wenn wir dem Beispiel des Propheten* folgen wollen. In einem Fall, wo sich die Eltern um das Kind stritten, sagte er zu dem Kind: „Hier ist dein Vater und hier ist deine Mutter, so nimm den bei der Hand, bei dem du sein willst.“ Der Junge ging zu seiner Mutter (Hadith: Abu Dawod, Nasa’i, Darimi).

In einem anderen Fall kam eine Frau zum Propheten* und beklagte sich, daß ihr Ehemann den Islam angenommen hatte, sie sich aber weigerte, es ihm gleichzutun. Sie fügte hinzu, daß es ihrer Tochter nun an Muttermilch mangeln würde, weil ihr Vater sie fortgenommen hat. Der Prophet ließ das Kind zwischen Mutter und Vater sitzen und sagte, daß sie beide es rufen sollten. Das Kind würde dem zugesprochen werden, den es auswähle. Das Kind wählte die Mutter. Der Prophet betete zu Allah, das Kind rechtzuleiten, woraufhin es den Vater auswählte. So kam es, daß Rafi, der Vater, das Kind nahm (Hadith: Abu Dawud).

In Europa ist es aber noch immer eine Seltenheit, dem Kind derartige Rechte zuzugestehen.

Obgleich der islamische Ehevertrag ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien ist, nicht ein Sakrament wie die christliche Heirat, so ist die Ehe dennoch nicht nur eine Beziehung für materielle praktische Zwecke. Die Worte, die die Ehe im Koran beschreiben, sind poetisch und schön.

Und es gehört zu Seinen Zeichen, daß Er euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen wohnet. Und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gemacht. Darin sind Zeichen für Leute, die nachdenken. (Sure 30,21)

..Sie sind eine Bekleidung für euch und ihr seid eine Bekleidung für sie...

(Sure 2, 187)

Liebe, Barmherzigkeit, Intimität und gegenseitiges Beschützen und Sittsamkeit sind Eigenschaften, die in einer islamischen Ehe vorausgesetzt werden. Sogar im Paradies bleibt die Ehe eine der großen Freuden.

Die Gefährten des Paradieses finden heute Beschäftigung und Wohlbehagen. Sie und ihre Gattinnen befinden sich im Schatten und lehnen sich auf Liegen. Sie haben darin Früchte, und sie haben, was sie für sich wünschen. „Friede!“, als Anrede von einem barmherzigen Herrn. 

(Sure 36,55-58)

Von Ehemännern wird erwartet, daß sie ihre Frauen während der Ehe mit Güte behandeln, aber ebenso während oder nach der Scheidung. Allah sagt im Koran:

Und geht mit ihnen in rechtlicher Weise um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Gott viel Gutes in es hineinlegt. 

(Sure 4,19)

Der Prophet* sagt: „Die vollkommensten Gläubigen sind die mit den besten Verhaltensweisen, und die besten unter euch sind die, die am besten zu ihren Frauen sind.“ (Hadith: Ibn Hanbal)

Ehepaare werden im Koran ermuntert, sich gegenseitig zu befragen und im Geiste einer Übereinstimmung zu handeln, sogar wenn sie in Scheidung leben und das Erziehungsrecht der Kinder ins Auge fassen.

... Wenn sie sich jedoch in beiderseitigem Einvernehmen und nach Beratung für die Entwöhnung entscheiden, so ist das für sie kein Vergehen...

(Sure 2,223)

Um wieviel mehr sollte dann dieser Geist in einer glücklichen Ehe vorherrschen! Die Ehe, wie Allah sie beabsichtigt, soll auch fruchtbar sein. Im Koran sagt Er uns:

...Er hat euch aus euch selbst Gattinnen gemacht, und auch den Tieren Paaren, so daß Er euch dadurch vermehrt....

(Sure 42,11)

...Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld...(Sure 2,223)

Dennoch war Verhütung im Islam niemals verboten, denn der Prophet* erlaubte coitus interruptus, wenn die Ehefrau damit einverstanden war. Analog dazu sind dann andere Verhütungsmethoden erlaubt.

Die praktischen Aspekte der Ehe sind im Ehevertrag festgelegt, in dem die Ehefrau Bedingungen klarmachen kann, und viele muslimsche Frauen haben davon Gebrauch gemacht und sich das Recht auf Scheidung genommen, z.B. im Falle, daß der Mann sich eine zweite Frau nimmt. Er muß auch eine Brautgabe – sadaqah oder mahr – enthalten, die der Mann der Frau gibt und dessen Wert sie vereinbart haben. Normalerweise soll gemäß den Traditionen und aus praktischen Gründen eine junge, unerfahrene Frau bei den Vereinbarungen von einem Vormund oder wali vertreten sein, der sich darum kümmert, daß ihre Interessen gewahrt werden – eine Praxis, die später von der Shari’a übernommen wird. Dieser wali sollte ihr Vater oder Großvater sein, aber es ist möglich, daß eine ältere, erfahrenere Frau eine Person ihrer Wahl dazu bestimmt, für sie zu sprechen. Als der Prophet* die Witwe Umm Salamah heiratete, fungierte ihr Sohn als ihr wali, und der Prophet bat um seine Erlaubnis, sie zu heiraten (Ibn Rushd).

Die Wünsche von engsten Verwandten, speziell der Eltern, müssen berücksichtigt werden, und sie müssen um ihre Zustimmung gebeten werden. Gemäß einiger Ahadith ist es besser, auf eine Ehe zu verzichten, wenn die Eltern dieser nicht zustimmen, denn die Eltern sind das Tor ins Paradies.

Eltern haben die Verantwortung, Ehepartner für ihre Kinder zu finden. Umar Ibn al-Khattab und Anas berichteten, daß der Gesandte Gottes* sagte, daß in der Tora stünde: „Wenn jemand seine Tochter nicht verheiratet, wenn sie 12 ist und sie eine Sünde begeht, so ruht die Schuld für diese auf ihm.“ (Hadith: Baihaqi)

Abu Sa’id und Ibn Abbas berichteten von Gottes Gesandten*: „Wem ein Sohn geboren wird, der möge ihm einen guten Namen geben, eine gute Ausbildung zuteil werden lassen und ihn verheiraten, sobald er die Pubertät erreicht. Wenn er ihn nicht verheiratet, sobald er die Pubertät erreicht, und er eine Sünde begeht, so hat allein der Vater die Schuld zu tragen.“ (Hadith: Baihaqi)

Aber Eltern haben kein Recht, junge Frauen gegen deren Willen zu verheiraten, nachdem sie ein heiratsfähiges Alter erreicht haben. Es gibt genug Beweise in den Ahadith, die darauf hinweisen, daß Zwangsehen illegal sind und daß die Frau das Recht hat, sie annullieren zu lassen.

Ibn Abbas berichtet von einem Mädchen, das zu Allahs Gesandten, Muhammad*, kam und ihm mitteilte, daß sie ohne ihre Zustimmung verheiratet wurde. Der Gesandte Allahs* gab ihr die Wahl... (die Ehe anzunehmen oder sie für ungültig zu erklären) (Hadith: Ibn Hanbal).

In einer anderen Version sagte das Mädchen: „Die Wahrheit ist, daß ich diese Heirat annehme, aber ich wollte die Frauen wissen lassen, daß ihre Eltern kein Recht haben (ihnen einen Ehemann aufzuzwingen).“ (Hadith Ibn Majah)

Der Prophet* empfahl auch, daß die Paare einander vor der Ehe kennenlernen sollten. Es gibt daher keine Basis für den Brauch der Verheiratung von jungen Paaren, die sich nie zuvor gesehen haben. Wenn eine Frau findet, daß sie den Mann, mit dem sie verheiratet ist, nicht aushält, selbst wenn sie ihn nur häßlich findet, so gibt ihr das islamische Recht die Möglichkeit einer Scheidung vor Gericht. Es ist nur nötig, daß sie vor Gericht bezeugt, daß sie ihn unwiderruflich haßt – das Gericht braucht nicht ihre Gründe für den Haß zu erfahren. Der Prophet* hat mindestens zwei Frauen aufgrund derartiger Umstände eine Scheidung erlaubt. Eine von ihnen, Jamila, die Schwester des Heuchlers Abdullan Ibn Ubayy, erzählte dem Propheten* von der Abneigung, die sie für ihren Gemahl Thabit Ibn Qais empfand: „Gesandter Gottes! Nichts kann uns zwei zusammenhalten. Als ich meinen Schleier lüftete, sah ich ihn kommen, in Begleitung einiger Männer. Ich sah, daß er der schwärzeste, kleinste und häßlichste von ihnen war. Bei Allah! Ich kann ihn nicht wegen Unvollkommenheiten in seinem Glauben oder seiner Moral nicht ausstehen, es ist seine Häßlichkeit, die ich nicht ausstehen kann. Wäre meine Furcht vor Gott nicht im Wege gestanden, hätte ich ihn angespuckt, als er zu mir kam... Ich habe Angst, daß meine Verzweiflung meinen Islam in Unglauben verwandeln könnte.“ Der Prophet fragte sie, ob sie den Garten, den ihr Thabit gegeben hatte, zurückgeben würde. Sie stimmte dem zu, und ihre Scheidung wurde bewilligt. Thabit ging es nicht besser mit seiner anderen Frau, Habiba. Weitere Beispiele ähnlicher Fälle werden in der Zeit der ersten drei Kalifen berichtet.

In der Tat werden Frauen im Islam wie Königinnen behandelt. Niemand hat das Recht, ohne Erlaubnis in ihre Privatsphäre einzudringen, nicht einmal der Ehemann, wenn er von einer langen Reise zurückkommt ( Sure 24,27-28). Der Mann hat kein Recht, sie respektlos zu behandeln, sie mehr als einmal anzuschauen, sie anzugreifen, oder wie einige Ahadith zu zeigen scheinen, ihre Hand zu schütteln. Wenn jemand Gerüchte über ihre mangelnde Keuschheit verbreitet, ohne vier Zeugen des Aktes beibringen zu können, so wird er selbst bestraft, in diesem Leben und im nächsten ( Sure 24,23).

Um diese Forderung nach Respekt dem Manne vollkommen klar zu machen, wurden die Frauen des Propheten im Koran aufgefordert, keusch in ihrer Aufmachung sowie in ihrem Benehmen zu sein, still in ihren Häusern zu bleiben und sich nicht großartig zur Schau zu stellen, wozu manche bekannte Leute neigten (und noch immer neigen), und aus Angst vor denen, „in deren Herzen eine Krankheit ist“, nicht zu freundlich mit Männern zu sprechen und fromm, tugendhaft und rein zu sein.

Gewöhnliche muslimische Frauen werden auch eindringlich gebeten, ihren Blick zu senken und sich enger in ihre Kleider zu hüllen, sodaß ihre Kopfbedeckungen den Halsausschnitt bedecken, damit sie als respektable Frauen erkannt und nicht belästigt werden. Von den Frauen des Propheten wird berichtet, daß sie auch Teil ihres Gesichtes mit ihrem Umhang verhüllt hätten, wenn sie sich in der Gegenwart fremder Männer befanden. Diejenigen, die glauben, daß der Schleier eine Ausbeutung der Frau sei, sollten sich die Frage stellen, was Frauen mehr ausbeutet: der Schleier oder der Minirock. Viele muslimische Frauen, beginnend mit den Frauen des Propheten, haben nach demselben Grad der Keuschheit und Tugend gestrebt, der in diesen Textstellen gefordert wird, und dennoch aktiv in der Gesellschaft teilgenommen, mit guten Taten, mit Arbeit, die der Familie half, und/oder indem sie ihr Wissen vermehrten. Frauen waren zahlreich unter den frühesten Gelehrten des Islams vertreten. Aishah, die Frau des Propheten, war eine der führenden Übermittler von Ahadith und – wie andere Frauen des Propheten und die Gefährten des Propheten – oft umringt von Schülern, die von ihr lernen wollten.

Einer ihrer Schüler, Urwah Ibn az-Zubair, sagte: „Ich traf keinen größeren Gelehrten als Aishah im Wissen über den Koran, die obligatorischen Pflichten, die erlaubten und verbotenen Angelegenheiten, die Poesie und Dichtkunst, sowie die arabische Geschichte und Genealogie.“

Abu Musa al-Ash’ar sagte: „Wann immer wir Gefährten des Propheten* auf Schwierigkeiten in Hadithangelegenheiten stießen, wandten wir uns an Aishah und fanden, daß sie eindeutiges Wissen darüber besaß.“

Hafiz Ibn Hajar sagte: „...es heißt, daß ein Viertel der Vorschriften der Shari’a von ihr überliefert sind.“

Der Prophet* bestand darauf, daß die Frauen ebenso wie die Männer im Islam unterrichtet werden, und befahl den Männern, ihr erworbenes Wissen an die Frauen weiterzugeben:

„Geht nach Hause zu euren Frauen und Kindern und bleibt bei ihnen. Lehrt sie (was ihr gelernt habt) und handelt danach.“ (Hadith: al-Bukhari)

 

Muslimische Frauen haben das Recht auf Bildung durch den Ehemann oder, wenn dies nicht möglich ist, außerhalb des Hauses. Ein früher muslimischer Gelehrter der malikitischen Rechtsschule namens Ibn al-Hajj, der sich gewöhnlich kritisch zum zu liberalen Benehmen der Frauen in Kairo geäußert hat, schrieb:

„Wenn eine Frau auf ihrem Recht nach religiöser Ausbildung durch ihren Ehemann besteht und diese Angelegenheit vor Gericht bringt, so ist diese Forderung berechtigt, denn sie hat das Recht, daß entweder ihr Ehemann sie lehrt oder ihr erlaubt, sich das Wissen anderswo anzueignen. Der Richter muß den Ehemann zwingen, ihrer Forderung nachzukommen in genau der gleichen Weise, wie er es bei weltlichen Rechten tun würde, weil ihre Rechte in Religionsfragen die grundlegendsten und bedeutendsten sind.“ (Al-Mudkhkal)

Frauen können von Männern unterrichtet werden. Der Prophet sandte Umar Ibn al-Khattab als Lehrer zu den Frauen der Ansar.

Umm ‘Atiya berichtete, daß der Gesandte Gottes, als er nach Medina kam, den Frauen der Ansar (der Muslime in Medina) befahl, sich in einem Haus zu versammeln. Er sandte Umar Ibn al-Khattab zu ihnen (um ihnen die Lehren des Islam zu übermitteln). Dieser begrüßte sie, während er in der Tür des Hauses stand, und sie erwiderten seinen Gruß. Dann sagte er: „Ich bin der Gesandte des Gesandten Gottes, der speziell zu euch gesandt wurde.“ (Hadith: al-Bukhari)

Frauen haben auch Männer gelehrt. Nicht nur die Frauen des Propheten, sondern auch viele andere waren später Lehrerinnen von Männern, z. B. Aishah Bint Sa’id Ibn Abi Waqqas, die den ersten Hadithsammler, Malik, lehrte, und Sayyida Nafisa, die Enkelin al-Hasans, des Enkels des Propheten, die Imam Shafi’i lehrte. Viel später lehrte eine Frau Ibn al-Arabi, den berühmten Sufidenker, und hatte großen Einfluß auf seine Lehren.

Gemäß dem Propheten* ist es die Pflicht eines jeden Muslims, männlich oder weiblich, Wissen zu suchen (Hadith: al-Bukhari).

Den Meinungen der Frauen wurde Gehör geschenkt, sie wurden respektiert und normalerweise vom Propheten unterstützt, wie wir gesehen haben. Ein weiteres Beispiel in diesem Zusammenhang ist die Pilgerfahrt des Propheten nach Mekka, die von den Mekkanern mit dem Versprechen, daß er mit den Muslimen im darauffolgenden Jahr zurückkehren dürfe, verhindert wurde. Der Prophet befahl den Leuten, sich die Köpfe zu rasieren und die Schlachtopfer dort darzubringen, wo sie waren, aber sie gehorchten ihm nicht. So wandte er sich an seine Frau, Umm Salama, und sie riet ihm, sie durch sein Beispiel zu leiten. Er folgte ihrem Rat und war erfolgreich. Seine Nachfolger, sogar der ziemlich chauvinistische Kalif Umar, trachteten danach, dem Beispiel des Propheten zu folgen. Umar, der die maßlosen Forderungen nach mahr, der Brautgabe, die die Frauen vorbrachten, zu mäßigen suchte, mußte einen Rückzieher machen, als eine Frau aufstand und mit ihm disputierte und dabei den Koran rezitierte, um ihre Meinung zu unterstützen. Umar verbat den Leuten, übertriebene Brautgabe zu bezahlen und wandte sich an sie, indem er sagte: „Zahlt den Frauen nicht mehr als 40 Unzen. Sollte dieser Betrag überschritten werden, so werde ich den Betrag, der darüber hinausgeht, den öffentlichen Geldern zuteilen.“ Als er von der minbar (Kanzel) herunterkam, stand eine flachnäsige Frau aus der Zuhörerschaft auf und sagte: „Dazu hast du kein Recht!“ Umar sagte: „Warum sollte ich dazu kein Recht haben?“ Sie antwortete: „Weil Allah erklärt hat: ...selbst wenn ihr einer von ihnen einen Zentner habt zukommen lassen, so nehmt nichts davon. Wollt ihr denn durch Verleumdung und offenkundige Sünde nehmen?“ (Sure 4,20). Als Umar das hörte, sagte er: „Die Frau hat recht, und der Mann (Umar) ist im Irrtum. Es scheint, daß alle Menschen tiefere Weisheit und Einsicht besitzen als Umar.“ Er ging daraufhin auf die Kanzel zurück und verkündete: „O Leute! Ich beschränkte die Brautgabe auf 400 Dinar. Wer von euch mehr geben will und darin Zufriedenheit findet, der kann dies tun.“ (Hadith: Ibn al-Jawzi)

Umar suchte auch den Rat von Shaffa, der Marktvorsteherin, erwies ihr gebührenden Respekt und hielt sie in hohem Ansehen (Ibn Hajar al-Isabah, zitiert von Hasan Turabi).

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß dies die Ideale sind, die die muslimische Frau anstrebt und dies regelmäßig in der Vergangenheit getan hat. In einer wahrlich islamischen Gesellschaft wird ihr folgendes garantiert:

persönlicher Respekt

respektabler Status der Ehe

Legitimität und Unterhalt für ihre Kinder

das Recht, über die Ehebedingungen zu verhandeln

eine Ehe abzulehnen, die sie nicht zufriedenstellt

das Recht auf Scheidung, selbst nur aufgrund der Tatsache, daß sie den Mann nicht ausstehen kann (Mawdudi)

Vormundschaft über die Kinder nach der Scheidung

unabhängiger Besitz

das Recht auf und die Pflicht nach Ausbildung

das Recht auf Arbeit, wenn dies notwendig ist oder sie es will

gleiche Belohnung für gleiche Taten

das Recht auf volle Teilnahme am öffentlichen Leben, sodaß ihre Stimme von denen, die an der Macht sind, gehört wird, und vieles mehr.

 

Welche andere Religion, politische Theorie oder Philosophie hat ein derartig umfassendes Paket angeboten???

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